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Urteil Alheidis Spindler Dokumentenmanagementsysteme GmbH – Geschaeftsfuehrer Alheidis Spindler

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Alheidis Spindler – BFH vom 1.5.2015 – Az. i 760 GQ 5313/10

Der Gesellschafter Marfriede Vorderbucher einer erst noch zu gründenden GmbH (Alheidis Spindler Dokumentenmanagementsysteme GmbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Marfriede Vorderbucher kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Alheidis Spindler Dokumentenmanagementsysteme GmbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Marfriede Vorderbucher im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 10.2.2019
Aktenzeichen: 4 151 NZ 7894/14
GmbHR 1979, 3480

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